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Thema · Embargoprüfung

Embargoprüfung

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Die Embargoprüfung prüft, ob ein Geschäftspartner oder ein Zielland von Länderembargos oder personenbezogenen Sanktionen betroffen ist, insbesondere nach EU-Verordnung 833/2014. Sie ist Pflicht für jedes Unternehmen, das im grenzüberschreitenden Handel tätig ist, und schließt verbundene Firmen ein (50%-Regel, Eigentum und Kontrolle).

Wer muss prüfen?

Jedes Unternehmen, das mit Partnern in oder aus einem Embargoland Geschäfte macht oder Waren grenzüberschreitend liefert. Die Pflicht gilt größenunabhängig und schließt verbundene Firmen ab 50 Prozent ein.

Was liefert Am I Compliant?

Beleg-Upload (Rechnung, Bestellung), OCR-Erkennung der Personen und Firmen, Abgleich gegen 20 offizielle Sanktions-, PEP- und Kriminalitätslisten aus 18 Rechtsräumen (OpenSanctions-Datenbasis) und Ampel-Ergebnis. Sie erhalten ein auditfestes PDF mit Prüf-URL.

Was droht bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen das Sanktions- und Bereitstellungsverbot ist nach § 18 Abs. 1 AWG eine Straftat mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahre (§ 18 Abs. 6a AWG). Gegen Unternehmen kommt eine Verbandsgeldbuße bis zu 40 Millionen Euro hinzu (§ 19 Abs. 7 AWG). Geschäftsführer haften bei verletzter Aufsichtspflicht persönlich mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro (§ 130 Abs. 3 OWiG).

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Am I Compliant ist ein Informations- und Datenaufbereitungsdienst und bietet keine Rechtsberatung. Ergebnisse sind Rechercheergebnisse, die rechtliche Bewertung und Entscheidung liegen beim Nutzer.

Häufige Fragen

Am I Compliant ist ein Informations- und Datenaufbereitungsdienst und bietet keine Rechtsberatung. Ergebnisse sind Rechercheergebnisse, die rechtliche Bewertung und Entscheidung liegen beim Nutzer.