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Lösung · Finanzen

Sanktionsprüfung in der Finanzabteilung

Prüfen Sie Zahlungsempfänger, Banken und Geschäftspartner vor der Zahlung gegen offizielle Sanktionslisten und dokumentieren Sie das Ergebnis als auditfestes PDF.

  • Größenunabhängige Pflicht
  • 200+ Listen
  • DSGVO
  • Auditfestes PDF

Vor jeder Zahlung stellt sich die Frage, ob der Empfänger von Sanktionen erfasst ist. Das Bereitstellungsverbot untersagt ausdrücklich, sanktionierten Personen und Organisationen Gelder bereitzustellen. Am I Compliant prüft Zahlungsempfänger, Banken und Geschäftspartner gegen die hinterlegten Sanktionslisten und dokumentiert das Ergebnis als auditfestes PDF mit Prüf-URL.

Wo in der Finanzabteilung setzen Sie die Prüfung ein?

Vor der Zahlungsfreigabe

Empfänger prüfen, bevor Geld fließt.

Neue Bankverbindung

Bank und Empfänger abgleichen.

Prüfungs- und Auditfall

Nachweis je Zahlung vorlegen.

Warum prüft die Finanzabteilung?

Weil eine Zahlung die direkteste Form der Bereitstellung von Geldern ist. Genau das untersagt das Bereitstellungsverbot. Die Finanzabteilung ist damit der letzte Kontrollpunkt, bevor der Verstoß tatsächlich eintritt.

Wen prüft die Finanzabteilung?

Zahlungsempfänger, deren verbundene Firmen sowie beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister. Auch hier gilt die 50-Prozent-Regel: Firmen im Eigentum oder unter Kontrolle einer gelisteten Person ab 50 Prozent sind ebenfalls erfasst.

Wann prüfen?

Vor der Zahlungsfreigabe und bei jeder neuen Bankverbindung oder geänderten Zahlungsdaten. Da sich Sanktionslisten laufend ändern, ist der Zeitpunkt der Prüfung entscheidend. Das Zertifikat hält ihn fest.

Was droht bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen das Sanktions- und Bereitstellungsverbot ist nach § 18 Abs. 1 AWG eine Straftat mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahre (§ 18 Abs. 6a AWG). Gegen Unternehmen kommt eine Verbandsgeldbuße bis zu 40 Millionen Euro hinzu (§ 19 Abs. 7 AWG). Geschäftsführer haften bei verletzter Aufsichtspflicht persönlich mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro (§ 130 Abs. 3 OWiG). Mehr unter Rechtsfolgen bei einem Sanktionsverstoß.

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Am I Compliant ist ein Informations- und Datenaufbereitungsdienst und bietet keine Rechtsberatung. Ergebnisse sind Rechercheergebnisse, die rechtliche Bewertung und Entscheidung liegen beim Nutzer.

Häufige Fragen

Am I Compliant ist ein Informations- und Datenaufbereitungsdienst und bietet keine Rechtsberatung. Ergebnisse sind Rechercheergebnisse, die rechtliche Bewertung und Entscheidung liegen beim Nutzer.

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