Lösung · Vertrieb
Sanktionsprüfung im Vertrieb
Prüfen Sie Interessenten und Neukunden gegen offizielle Sanktionslisten, bevor Sie ein Angebot abgeben oder einen Auftrag annehmen.
- Größenunabhängige Pflicht
- 200+ Listen
- DSGVO
- Auditfestes PDF
Im Vertrieb entsteht der erste Kontakt zum Kunden, und genau dort sollte die Sanktionsprüfung ansetzen. Prüfen Sie Interessenten und Neukunden samt verbundener Firmen, bevor Sie ein Angebot abgeben oder einen Auftrag annehmen. Am I Compliant gleicht Personen und Firmen gegen die hinterlegten Sanktionslisten ab und liefert ein auditfestes PDF mit Prüf-URL.
Wo im Vertriebsprozess setzen Sie die Prüfung ein?
Neukunden-Anlage
Beim Anlegen im CRM prüfen und Nachweis ablegen.
Vor der Angebotsabgabe
Klären, ob der Interessent von Sanktionen erfasst ist.
Vor der Auftragsannahme
Letzte Prüfung, bevor Sie sich vertraglich binden.
Warum prüft der Vertrieb?
Weil der Vertrieb den ersten Kontaktpunkt zum Geschäftspartner hat. Das Sanktions- und Bereitstellungsverbot greift, sobald Sie leisten oder liefern. Wer erst kurz vor der Rechnung prüft, hat den Kunden längst im System und im Angebot. Eine Prüfung am ersten Kontaktpunkt verhindert Aufwand und Risiko.
Wann im Vertriebsprozess prüfen?
An drei Punkten: beim Anlegen eines neuen Interessenten oder Kunden, vor der Angebotsabgabe und vor der Auftragsannahme. Ändert sich die Liste oder der Geschäftspartner, prüfen Sie erneut. Jede Prüfung erzeugt einen eigenen Nachweis.
Bremst das den Vertrieb aus?
Nein. Sie laden einen Beleg hoch oder geben Name und Firma ein und erhalten das Ergebnis in Sekunden. Über die KI-Integration per MCP startet die Prüfung sogar direkt aus Ihrem KI-Werkzeug heraus, ohne Copy und Paste.
Was droht bei einem Verstoß?
Ein Verstoß gegen das Sanktions- und Bereitstellungsverbot ist nach § 18 Abs. 1 AWG eine Straftat mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahre (§ 18 Abs. 6a AWG). Gegen Unternehmen kommt eine Verbandsgeldbuße bis zu 40 Millionen Euro hinzu (§ 19 Abs. 7 AWG). Geschäftsführer haften bei verletzter Aufsichtspflicht persönlich mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro (§ 130 Abs. 3 OWiG). Mehr unter Rechtsfolgen bei einem Sanktionsverstoß.
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Am I Compliant ist ein Informations- und Datenaufbereitungsdienst und bietet keine Rechtsberatung. Ergebnisse sind Rechercheergebnisse, die rechtliche Bewertung und Entscheidung liegen beim Nutzer.
Häufige Fragen
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