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Studie · Sanktionslisten

Studie 500: US-Sanktionsliste und EU-Finanzsanktionsliste

500 Firmen auf der US-Sanktionsliste und der Abgleich mit der EU-Liste

Eine Listenstudie zu Firmen aus China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei und 15 weiteren Ländern

Whitepaper der Automaxity GmbH (am-i-compliant.eu)
Stand: 30. Oktober 2026, Datenstand 29.10.2026

Zuletzt aktualisiert:

Die Frage: Reicht das kostenlose Portal der EU-Finanzsanktionsliste für die Prüfung von Geschäftspartnern?

Die Antwort: Das Portal zeigt 498 von 500 untersuchten Firmen der US-Sanktionsliste (OFAC SDN) nicht als dieselbe Firma an. Es zeigt nur die EU-Liste.

Die Folge: Wer Kunden oder Lieferanten mit US-Bezug hat, sollte auch die US-Sanktionsliste (OFAC SDN) prüfen.

Auf einen Blick: Reicht das kostenlose Portal der EU-Finanzsanktionsliste für die Prüfung von Geschäftspartnern?

Die Antwort in Zahlen

Das Portal zeigt 498 von 500 untersuchten Firmen der US-Sanktionsliste (OFAC SDN) nicht als dieselbe Firma an. Es zeigt nur die EU-Liste. Bei 2 Firmen zeigt es einen wahrscheinlichen Treffer unter einer anderen Schreibweise des Namens (Abfragen vom 04.10.2026 und 29.10.2026).

Was folgt daraus für Unternehmen?

  1. Bei US-Bezug auch die US-Liste prüfen. Wer Kunden oder Lieferanten mit US-Bezug hat, sollte auch die US-Sanktionsliste (OFAC SDN) prüfen.
  2. Schreibweise und Aliasnamen beachten. 2 der 500 Firmen zeigte das Portal nur unter einer anderen Schreibweise. Eine Suche verwendet deshalb mehrere Schreibweisen und Aliasnamen.
  3. Datum und Listenstand festhalten. Ein Ergebnis gilt für den Tag der Prüfung. Jede Prüfung hält Datum, geprüfte Listen und Stand der Listen fest.

Die Studie bewertet keine Rechtspflichten.

Die drei wichtigsten Befunde

  1. Alle 500 Firmen stehen am 29.10.2026 auf der US-Liste (500 von 500). Es gibt 0 Streichungen und 0 Abweichungen bei Name, Programm und Land.
  2. 498 von 500 Firmen (99,6 %) zeigt das Abfrageportal nicht als Treffer auf dieselbe Firma an. Zwei verschiedene Verfahren kommen hier zum gleichen Ergebnis: der Namensabgleich mit der EU-Datei und die Abfrage im Portal.
  3. 2 von 500 Firmen (0,4 %) findet nur das Portal, unter einer anderen Schreibweise. Die Übereinstimmung liegt bei 86 % und 92 %. Der Namensabgleich hatte beide Firmen übersehen.

Welche Firmen wurden untersucht?

Untersucht wurden 500 Unternehmen der US-Sanktionsliste aus Handel, Logistik und Industrie. Sie wurden nach festen, nachvollziehbaren Merkmalen ausgewählt: Land, Branche, Programm und Art des Eintrags. Alle 500 sind für den deutschen Mittelstand als Lieferanten oder Handelspartner denkbar. Schon der Namensabgleich zeigt, wie wenig sich die Listen decken: Nur 14 der 495 ausgewählten Firmen stehen auch in der EU-Liste (2,8 %). Die übrigen 481 und 19 weitere Firmen, zusammen 500, wurden im Portal abgefragt. Jede Abfrage ist mit Datum und Datenstand dokumentiert. Abschnitt 7 beschreibt den Auswahlweg vollständig.

Die Studie 500 in Zahlen

Die Studie 500 in Zahlen
KennzahlWertStand oder Datum
Untersuchte Firmen auf der US-Sanktionsliste (OFAC SDN)500US-Liste abgerufen 29.10.2026, 11:19 UTC
Davon am Stichtag weiter gelistet500 von 500 (0 Streichungen)29.10.2026
Ohne Treffer auf dieselbe Firma im Abfrageportal der EU-Finanzsanktionsliste498 von 500 (99,6 %)Abfragen 04.10.2026 und 29.10.2026
Wahrscheinliche Treffer unter anderer Schreibweise2 von 500 (0,4 %), Übereinstimmung 86 % und 92 %Abfrage 29.10.2026
Abfragen im Portal, erste Gruppe100 Firmen04.10.2026, Datenbasis des Portals 22.09.2026
Abfragen im Portal, zweite Gruppe400 Firmen29.10.2026, Datenbasis des Portals 23.10.2026
Relevante Firmen der Vorauswahl495, davon nur 14 auch in der EU-ListeEU-Datei, Erstelldatum 23.10.2026
Ergänzte Firmen (Programm IRAN-EO13846)19 von 86 Kandidaten29.10.2026
Länder laut US-Liste18 (China 322, Vereinigte Arabische Emirate 105, Türkei 30)29.10.2026
Programme laut US-ListeRUSSIA-EO14024 allein oder kombiniert 280, NPWMD, IFSR oder SDGT mit IFSR 201, IRAN-EO13846 1929.10.2026
Grafik 1: 500 Firmen als Punkte, 2 wahrscheinliche Treffer markiert498 blaue Punkte: kein Treffer auf dieselbe Firma im Abfrageportal. 2 gelbe Punkte: Firma A mit 86 % und Firma B mit 92 % Übereinstimmung.
Grafik 1: 500 Firmen, 2 wahrscheinliche Treffer. Jeder Punkt steht für eine der 500 Firmen, in der Reihenfolge der Datentabelle (25 Spalten, 20 Zeilen). 498 Punkte sind blau: kein Treffer auf dieselbe Firma im Abfrageportal. 2 Punkte sind gelb markiert: wahrscheinlicher Treffer unter anderer Schreibweise (Firma A mit 86 % und Firma B mit 92 %, siehe Abschnitt 4).

1. Was hat die Studie untersucht?

Die Studie prüft, ob das Abfrageportal der EU-Finanzsanktionsliste 500 Firmen anzeigt, die am 29.10.2026 auf der US-Sanktionsliste stehen.

Die EU-Liste und die US-Liste sind zwei getrennte Listen. Die Studie misst, wie weit sich beide Listen bei 500 Firmen aus Drittländern überschneiden. Sie beantwortet drei Fragen:

  1. Stehen die ausgewählten Firmen am Stichtag auf der US-Liste?
  2. Findet ein Abgleich mit der EU-Liste diese Firmen?
  3. Wie stark hängt das Ergebnis von der Schreibweise des Namens ab?

Begriffe

  • Die US-Sanktionsliste (OFAC SDN) ist die Specially Designated Nationals List der US-Behörde OFAC. OFAC steht für Office of Foreign Assets Control und gehört zum US-Finanzministerium.
  • Die EU-Finanzsanktionsliste ist die konsolidierte Liste der Europäischen Kommission zu den Finanzsanktionen der EU. Die Studie nutzt sie als CSV-Datei (Quelle Q2).
  • Das Abfrageportal der Finanzsanktionsliste ist die Website finanz-sanktionsliste.de/fisalis. Dort lässt sich ein Name in der Finanzsanktionsliste suchen. Das Portal zeigt die Treffer mit einem Prozentwert für die Übereinstimmung. Betreiber laut Fußzeile ist IT.NRW in Hagen.
  • Ein Treffer auf dieselbe Firma liegt in dieser Studie vor, wenn Name und Land übereinstimmen.
  • Ein Aliasname ist ein weiterer Name, unter dem ein Eintrag in einer Liste geführt wird.
  • Der Namensabgleich ist ein Vergleich der Namen und Aliasnamen der US-Liste mit der EU-Datei, exakt und unscharf.
  • Die Datenbasis ist der Stand der Daten, den das Abfrageportal in der Fußzeile jeder Ergebnisseite angibt.

Ein Beispiel aus dem Einkauf

Das Beispiel ist allgemein beschrieben. Es zeigt eine typische Lage und keinen echten Fall.

Eine Einkäuferin eines Maschinenbauers erhält ein Angebot für Elektronikbauteile. Der Anbieter ist ein Großhändler in China. Vor der Bestellung sucht sie den Firmennamen im Abfrageportal der Finanzsanktionsliste. Das Portal zeigt "0 Treffer".

Dieses Ergebnis sagt: Unter diesem Namen zeigt die EU-Finanzsanktionsliste am Tag der Abfrage keinen Eintrag. Ob die Firma auf einer anderen Liste steht, zum Beispiel auf der US-Sanktionsliste, sagt das Ergebnis nicht. Die Studie hat diese Abfrage für 500 Firmen der US-Liste durchgeführt.

Die Studie bewertet keine Rechtspflichten. Sie sagt nicht, welche Liste ein Unternehmen prüfen muss.

2. Stehen die 500 Firmen am Stichtag auf der US-Sanktionsliste?

Ja. Alle 500 Firmen stehen am 29.10.2026 auf der US-Sanktionsliste (OFAC SDN), mit 0 Streichungen und 0 Abweichungen bei Name, Programm und Land.

Der Abgleich lief per OFAC-Kennnummer gegen die Liste vom 29.10.2026 (Abruf 11:19 UTC). Die 500 Firmen haben 500 verschiedene Kennnummern und 500 verschiedene vereinheitlichte Namen. Die Gruppe ist am Stichtag also eindeutig bestimmt.

Zusammensetzung der 500 Firmen
Teil der AuswahlFirmen
Erste Abfragegruppe (geprüft am 04.10.2026)100
Übrige relevante Firmen der Vorauswahl, ohne EU-Namenstreffer381
Ergänzung (Programm IRAN-EO13846)19
Summe500

3. Findet das Abfrageportal der EU-Finanzsanktionsliste diese Firmen?

Bei 498 von 500 Firmen nein. Das Abfrageportal der EU-Finanzsanktionsliste zeigt am 04.10.2026 und am 29.10.2026 für 498 der 500 Firmen der US-Liste keinen Treffer auf dieselbe Firma (99,6 %).

Die Firmen wurden so ausgewählt, dass der Namensabgleich mit der EU-Datei keinen Treffer ergab. Das Portal ist ein zweites, davon getrenntes Verfahren. Es bestätigt dieses Ergebnis in 498 von 500 Fällen.

Wie setzt sich die Zahl 498 zusammen?

Zusammensetzung der Zahl 498
Abfrage im PortalFirmenOhne Treffer auf dieselbe FirmaMit Treffer
04.10.2026 (Datenbasis 22.09.2026)1001000
29.10.2026 (Datenbasis 23.10.2026)4003982
Summe5004982

Bei den 100 Abfragen vom 04.10.2026 zeigt das Portal 99-mal "0 Treffer". Einmal zeigt es eine Teilübereinstimmung von 75 % auf eine andere Firma. Nach der Regel für einen Treffer (Abschnitt 7) ist das kein Treffer auf dieselbe Firma. Bei den 400 Abfragen vom 29.10.2026 zeigt das Portal 398-mal "0 Treffer". Zusammen sind das 497 Abfragen mit "0 Treffer" und eine Abfrage mit einer Teilübereinstimmung auf eine andere Firma.

Funktioniert die Abfrage im Portal?

Ja. Als Kontrolle wurde eine Bank abgefragt, die sicher in der EU-Liste steht. Das Portal zeigte am 04.10.2026 und am 29.10.2026 jeweils 3 Treffer, der beste mit 100 %. Ein Ergebnis ohne Treffer liegt also nicht an einer defekten Abfrage.

4. Welche Rolle spielt die Schreibweise des Firmennamens?

Die Schreibweise kann über den Treffer entscheiden. Bei 2 von 500 Firmen (0,4 %) zeigt das Portal einen wahrscheinlichen Treffer, den der Namensabgleich wegen einer anderen Schreibweise übersehen hatte.

Die zwei wahrscheinlichen Treffer
FallÜbereinstimmung laut PortalLand und Programm laut US-Liste
Firma A86 %China, RUSSIA-EO14024
Firma B92 %China, RUSSIA-EO14024

Die Namen in der EU-Liste unterscheiden sich von den Namen in der US-Liste in einzelnen Wörtern, in der Reihenfolge der Namensteile und durch zusätzliche Wörter. Beide Einträge wirken wie dieselbe Firma in anderer Schreibweise. Abschließend geprüft ist das nicht, weil Anschrift und Kennnummern nicht verglichen wurden. Die Studie nennt die Fälle deshalb "wahrscheinlich".

Der Namensabgleich mit der EU-Datei (Schwelle 0,75) hatte beide Firmen nicht gefunden. Wie viele weitere Firmen eine abweichende Schreibweise haben und in keinem der beiden Verfahren aufgefallen sind, ist unbekannt.

Wie viele Firmen der Vorauswahl haben einen EU-Treffer?

Nur 14 bis 16 von 495 relevanten Firmen (2,8 % bis 3,2 %). Im Namensabgleich hatten 14 Firmen einen Namens- oder Aliastreffer in der EU-Datei. Sie sind nicht in den 500 und wurden nicht im Portal abgefragt. Der obere Wert 16 gilt, wenn sich die 2 wahrscheinlichen Portal-Treffer bestätigen.

5. Aus welchen Ländern und Programmen stammen die Firmen?

Die 500 Firmen sitzen laut US-Liste in 18 Ländern. Die meisten sitzen in China (322), den Vereinigten Arabischen Emiraten (105) und der Türkei (30).

Länder laut US-Liste
Land laut US-ListeFirmenAnteil
China32264,4 %
Vereinigte Arabische Emirate10521,0 %
Türkei306,0 %
Indien102,0 %
Deutschland51,0 %
Serbien40,8 %
12 weitere Länder244,8 %
Summe500100,0 %

Die Verteilung folgt der Vorauswahl. Es gab keine Quote je Land. Anhang B nennt alle 18 Länder.

Nach Programmen der US-Liste bilden die Firmen drei Gruppen:

Programmgruppen laut US-Liste
ProgrammgruppeFirmenAnteil
RUSSIA-EO14024, allein oder mit einem weiteren Programm28056,0 %
NPWMD, IFSR oder SDGT mit IFSR, ohne Russland-Programm20140,2 %
IRAN-EO13846193,8 %

Das Iran-Programm und die Russland-Programme sind nicht gleichartig. Eine Aussage der Form "X von 500" nennt deshalb immer das Programm dazu.

6. Was folgt daraus für Einkauf, Vertrieb und Export?

Wer Kunden oder Lieferanten mit US-Bezug hat, sollte auch die US-Sanktionsliste (OFAC SDN) prüfen. Das Abfrageportal der EU-Finanzsanktionsliste zeigt nur die EU-Liste.

Die Antwort auf die Frage "Steht die Firma auf einer Sanktionsliste?" hängt von der geprüften Liste, von der Schreibweise des Namens und vom Tag der Prüfung ab.

Die drei Fragen der Studie lassen sich so beantworten:

  1. Stehen die Firmen am Stichtag auf der US-Liste? Ja, alle 500, ohne Streichung und ohne Abweichung.
  2. Findet ein Abgleich mit der EU-Liste diese Firmen? In 498 von 500 Fällen nein. Bei 2 Firmen zeigt das Portal einen wahrscheinlichen Treffer.
  3. Wie stark hängt das Ergebnis von der Schreibweise ab? In 2 von 500 Fällen entschied die Schreibweise darüber, ob der Namensabgleich die Firma fand. In einem weiteren Fall zeigte das Portal 75 % auf eine andere Firma. Erst der Vergleich von Name und Land klärte die Zuordnung.

Daraus ergeben sich drei Schritte für die Praxis:

Drei Schritte für die Praxis
SchrittWas der Schritt bedeutetBefund der Studie dazu
Bei US-Bezug die US-Liste prüfenWer Kunden oder Lieferanten mit US-Bezug hat, prüft auch die US-Sanktionsliste (OFAC SDN). Das Unternehmen schreibt auf, gegen welche Listen es prüft.Das Abfrageportal der EU-Liste zeigt 498 von 500 Firmen der US-Liste nicht als dieselbe Firma an.
Schreibweisen und Aliasnamen suchenDie Suche verwendet Aliasnamen und andere Schreibweisen des Firmennamens.2 Firmen fand nur das Portal, unter einer anderen Schreibweise.
Datum und Listenstand festhaltenDie Prüfung nennt Datum, geprüfte Listen und Stand der Listen.Die Datenbasis des Portals war 22.09.2026 und 23.10.2026.

Die Studie bewertet keine Rechtspflichten. Welche Listen für ein Unternehmen verbindlich sind, bewertet sie nicht.

7. Wie wurden die 500 Firmen ausgewählt und geprüft?

Die 500 Firmen wurden nach festen, nachvollziehbaren Merkmalen aus der US-Liste ausgewählt. Jede Firma durchlief drei Prüfschritte: Abgleich mit der US-Liste, Namensabgleich mit der EU-Datei und Abfrage im Portal. Jede Abfrage ist mit Datum und Datenstand dokumentiert.

Grafik 2: Ablauf der Studie. Auswahl: 495 relevante Firmen, davon nur 14 auch in der EU-Liste; die übrigen 481 und 19 ergänzte Firmen ergeben 500. Abfrage: US-Liste per Kennnummer, EU-Datei per Namensabgleich, Abfrageportal per Hauptname. Auswertung: Treffer bei gleichem Namen und gleichem Land, Ergebnis 498 ohne Treffer auf dieselbe Firma und 2 wahrscheinliche Treffer.

Nach welchen Merkmalen wurden die Firmen ausgewählt?

Eine Firma gehört in die Vorauswahl, wenn sie alle vier Merkmale erfüllt. Alle Merkmale stammen aus der öffentlichen US-Liste.

  1. Land. Sitz laut Adressdatei der Liste in einem wichtigen Handelspartnerland Deutschlands außerhalb von EU und USA. Russland, Iran, Nordkorea, Syrien, Kuba, Belarus und Venezuela sind ausgenommen.
  2. Branche. Die Branchenangabe der Liste oder ein Branchenwort im Namen zeigt auf Waren oder Dienste, die der Mittelstand einkauft oder nutzt: Elektronik, Maschinen, Werkzeuge, Bauteile, Metalle, Chemie, Großhandel, Logistik und Spedition.
  3. Programm. Die Firma steht unter einem der Programme RUSSIA-EO14024, NPWMD oder IFSR auf der Liste.
  4. Art. Es sind nur Unternehmen. Personen, Schiffe, Flugzeuge, Banken, Finanzfirmen, Immobilien, Behörden und Gruppen sind ausgeschlossen.

Diese Merkmale ergeben eine Vorauswahl von 495 relevanten Firmen.

Wie viele Firmen stehen auch in der EU-Liste?

Von den 495 relevanten Firmen hatten nur 14 einen Namens- oder Aliastreffer in der EU-Datei (2,8 %). Schon das zeigt, wie wenig sich die beiden Listen decken. Die übrigen 481 Firmen (97,2 % der Vorauswahl) und 19 ergänzte Firmen ergeben die 500 untersuchten Firmen. Diese 500 wurden im Portal abgefragt, die 14 Firmen mit EU-Treffer nicht.

Im Namensabgleich haben die 481 Firmen keinen EU-Treffer. Die Abfrage im Portal ist ein zweites, davon getrenntes Verfahren. Sie prüft jede der 500 Firmen mit dem kostenlosen Werkzeug, das jedes Unternehmen selbst nutzen kann.

Der Namensabgleich arbeitet so: Namen und Aliasnamen werden vereinheitlicht (Großschreibung, ohne Sonderzeichen, ohne Rechtsformzusätze). Ein Treffer liegt vor, wenn die Namen danach gleich sind oder wenn der Anteil gemeinsamer Wörter mindestens 0,75 beträgt (Wort-Jaccard, Anhang A.3).

Woher kommen die 19 ergänzten Firmen?

Die 481 Firmen sind die 100 Firmen der ersten Abfrage vom 04.10.2026 und 381 weitere Firmen der Vorauswahl. Auch die ersten 100 Firmen gehören zu den 495 Firmen der Vorauswahl.

Um auf 500 Firmen zu kommen, wurden 19 Firmen ergänzt. Sie stammen aus derselben Liste und wurden nach derselben Bewertung nach Land, Branche und Auffindbarkeit gewählt. Neu ist nur das Programm IRAN-EO13846. Es gab 86 solche Kandidaten. Genommen wurden die 19 mit den meisten Punkten, bei Gleichstand die später gelisteten.

Das Merkmal Programm wurde damit für diese 19 Firmen erweitert. Die 19 sind in der Datentabelle gekennzeichnet und lassen sich getrennt auswerten. Ohne sie gilt die Aussage für 481 Firmen.

Welche drei Prüfschritte durchlief jede Firma?

  1. Abgleich mit der US-Liste. Per OFAC-Kennnummer gegen die aktuelle Liste: Ist die Firma noch gelistet, und stimmen Name, Programm und Land?
  2. Namensabgleich mit der EU-Datei. Name und Aliasnamen gegen die konsolidierte EU-Finanzsanktionsliste, exakt und unscharf (Schwelle 0,75).
  3. Abfrage im Abfrageportal der Finanzsanktionsliste. Jede Firma wurde mit dem Hauptnamen der US-Liste im Portal gesucht. Jede Ergebnisseite wurde mit Zeitstempel gespeichert.

Wann zählt ein Ergebnis als Treffer?

Ein Ergebnis im Portal zählt als Treffer auf dieselbe Firma, wenn Name und Land übereinstimmen. Eine Teilübereinstimmung auf eine andere Firma zählt nicht als Treffer. Anschrift und Kennnummern wurden nicht verglichen.

Was umfasst die Prüfung?

  • Name. Das Portal wurde mit dem Hauptnamen der US-Liste abgefragt. Der Namensabgleich mit der EU-Datei nutzt zusätzlich die Aliasnamen.
  • Listen. Geprüft wurden die US-Liste und die EU-Finanzsanktionsliste. Weitere Listen wie die UK-Liste gehören nicht zur Studie.
  • Prozentwert und Regel für einen Treffer. Der Prozentwert der Übereinstimmung stammt vom Portal. Die Regel für einen Treffer (gleicher Name und gleiches Land) ist eine Festlegung der Studie.
  • Land. Das Land ist das Land laut Adressdatei der US-Liste. Hat eine Firma mehrere Länder, zählt das Land mit der höchsten Punktzahl. Die Punkte gewichten grob nach Handelsvolumen mit Deutschland.
  • Gegenstand. Die Studie untersucht die Listen und das Portal. Sie bewertet keine Rechtspflichten und testet keine Prüfsoftware, auch nicht die Software des Herausgebers.
  • Stichtage. Jedes Ergebnis gilt für den Tag der Abfrage. Abschnitt 8 nennt alle Datenstände.

Die Automaxity GmbH betreibt am-i-compliant.eu und hat ein geschäftliches Interesse am Thema. Deshalb legt die Studie die Auswahl, die Regel für einen Treffer und die Datenstände vollständig offen.

8. Welche Datenstände gelten?

Die Studie beruht auf drei Quellen und zwei Abfragetagen im Portal. Die Stände unterscheiden sich und stehen deshalb einzeln in der Tabelle.

Datenstände der Studie
QuelleInhaltStand der ListeAbruf oder Abfrage
US-Sanktionsliste (OFAC SDN), Dateien SDN, ADD und ALTName, Programm, Land, AliasnamenVeröffentlichung abgerufen 29.10.202629.10.2026, 11:19 UTC
EU-Finanzsanktionsliste, konsolidiert (CSV)Namen und AliasnamenErstelldatum der Datei 23.10.202629.10.2026, 11:20 UTC
Abfrageportal der Finanzsanktionsliste, Abfrage von 100 FirmenTreffer mit ProzentwertDatenbasis des Portals 22.09.202604.10.2026, 07:04 bis 07:10 UTC
Abfrageportal der Finanzsanktionsliste, Abfrage von 400 FirmenTreffer mit ProzentwertDatenbasis des Portals 23.10.202629.10.2026, 18:25 bis 18:42 UTC

Vier der 100 Firmen der ersten Abfrage wurden am 29.10.2026 erneut abgefragt (Datenbasis 23.10.2026) und blieben ohne Treffer. Für die übrigen 96 gilt der Stand 22.09.2026.

Die Rohdateien der beiden Listen liegen beim Herausgeber vor. Eine Tabelle mit allen 500 Firmen, Programmen, Ländern und Ergebnissen und die gespeicherten Ergebnisseiten der Abfragen gehören zum Datenbestand der Studie.

9. Häufige Fragen

Reicht das kostenlose Portal der EU-Finanzsanktionsliste für die Prüfung von Geschäftspartnern?

Das Portal zeigt 498 von 500 untersuchten Firmen der US-Sanktionsliste (OFAC SDN) nicht als dieselbe Firma an. Es zeigt nur die EU-Liste. Wer Kunden oder Lieferanten mit US-Bezug hat, sollte deshalb auch die US-Sanktionsliste (OFAC SDN) prüfen. Rechtspflichten bewertet die Studie nicht.

Was hat die Studie 500 untersucht?

Die Studie hat 500 Firmen, die am 29.10.2026 auf der US-Sanktionsliste (OFAC SDN) stehen, im Abfrageportal der EU-Finanzsanktionsliste gesucht. Die Firmen sitzen in 18 Ländern, vor allem in China, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei.

Stehen Firmen der US-Sanktionsliste auch auf der EU-Finanzsanktionsliste?

Bei 498 von 500 untersuchten Firmen zeigt das Abfrageportal der EU-Finanzsanktionsliste keinen Treffer auf dieselbe Firma (Abfragen vom 04.10.2026 und 29.10.2026). Bei 2 Firmen zeigt es einen wahrscheinlichen Treffer unter anderer Schreibweise. Schon der Namensabgleich zeigt, wie wenig sich die Listen decken: Nur 14 der 495 ausgewählten Firmen stehen auch in der EU-Liste (2,8 %). Die übrigen 481 und 19 weitere Firmen, zusammen 500, wurden im Portal abgefragt.

Warum hat der Namensabgleich zwei Firmen übersehen?

Die Namen in der EU-Liste weichen in einzelnen Wörtern, in der Reihenfolge der Namensteile und durch zusätzliche Wörter von den Namen in der US-Liste ab. Der Anteil gemeinsamer Wörter lag deshalb unter der Schwelle 0,75. Das Portal zeigte die beiden Einträge mit 86 % und 92 % Übereinstimmung.

Welche Datenstände gelten?

Die US-Liste wurde am 29.10.2026 abgerufen. Die EU-Datei trägt das Erstelldatum 23.10.2026. Das Portal wurde am 04.10.2026 (100 Firmen, Datenbasis 22.09.2026) und am 29.10.2026 (400 Firmen, Datenbasis 23.10.2026) abgefragt.

Hat die Studie eine Prüfsoftware getestet?

Nein. Die Studie testet kein Prüfprodukt, auch nicht die Software des Herausgebers. Eine Gegenprobe mit Prüfsoftware wurde nicht gemacht. Die Studie sagt deshalb nichts darüber, ob eine Software die 500 Firmen findet.

Wer hat die Studie erstellt?

Die Automaxity GmbH, die die Software am-i-compliant.eu betreibt. Sie hat ein geschäftliches Interesse am Thema und legt die Auswahl, die Regel für einen Treffer und die Datenstände deshalb vollständig offen.

10. Quellen und Zitiervorschlag

Alle Zahlen stammen aus vier Quellen. Jede Zahl lässt sich im Datenbestand der Studie nachzählen.

Quellen der Studie
Nr.QuelleVerwendungAbruf oder Abfrage
Q1U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC): Specially Designated Nationals List (SDN), Dateien SDN.CSV, ADD.CSV, ALT.CSV. https://sanctionslistservice.ofac.treas.gov/api/PublicationPreview/exports/Gelistete Firmen, Programme, Länder, Aliasnamen29.10.2026, 11:19 UTC
Q2Europäische Kommission: Konsolidierte Finanzsanktionsliste der EU (CSV). https://webgate.ec.europa.eu/fsd/fsf/public/files/csvFullSanctionsList_1_1/contentNamensabgleich29.10.2026, 11:20 UTC; Erstelldatum der Datei 23.10.2026
Q3Finanzsanktionsliste, Abfrageportal. https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/ (Betreiber laut Fußzeile: IT.NRW, Hagen)Abfrage je Firma, Kontrollabfrage04.10.2026 (Datenbasis 22.09.2026) und 29.10.2026 (Datenbasis 23.10.2026)
Q4Automaxity GmbH: Datenbestand der Studie (Tabelle der 500 Firmen mit Programm, Land, Quelle und Ergebnis; Ergebnistabellen der Portalabfragen; gespeicherte Ergebnisseiten mit Zeitstempel; Auswahl- und Prüfskripte)Alle Zählungen in diesem PapierStand 29.10.2026

Zitiervorschlag

Automaxity GmbH (2026): 500 Firmen auf der US-Sanktionsliste und der Abgleich mit der EU-Liste. Whitepaper, Stand 30.10.2026, Datenstand 29.10.2026. am-i-compliant.eu.

Über den Herausgeber

Die Automaxity GmbH mit Sitz in Albstadt betreibt am-i-compliant.eu. Die Software prüft Geschäftspartner auf Anforderung gegen Sanktionslisten und legt zu jeder Prüfung ein PDF ab.

Anhang A: Methode im Detail

A.1 Ablauf

  1. Aus der US-Liste (Q1) werden alle Einträge vom Typ Unternehmen gelesen. Ausgeschlossen werden Einträge mit Wörtern oder Branchenangaben, die auf Banken, Finanzfirmen, Immobilien, Behörden, Gruppen und ähnliche Einträge zeigen.
  2. Das Land kommt aus der Adressdatei. Es zählen nur Länder aus einer festen Liste wichtiger Handelspartner Deutschlands außerhalb von EU und USA.
  3. Die Branche kommt aus der Branchenangabe in der Bemerkung des Eintrags oder aus Branchenwörtern im Namen. Bei 461 der 500 Firmen kommt sie aus dem Namen, bei 39 aus der Branchenangabe der Liste.
  4. Das Programm muss RUSSIA-EO14024, NPWMD oder IFSR enthalten.
  5. Jede Firma erhält Punkte für Land, Branche, Programm und das Vorhandensein einer Website in der Bemerkung. Bei den 100 Firmen der ersten Abfrage entscheidet die Rangfolge nach Punkten über die Aufnahme. Für sie galt eine Höchstzahl je Land (China 33, Türkei 15, Vereinigte Arabische Emirate 12, Hongkong 12, Indien 8, übrige je 5). Bei Gleichstand stehen die später gelisteten Firmen vorn.
  6. Der Namensabgleich mit der EU-Datei findet bei nur 14 von 495 Firmen einen Namens- oder Aliastreffer. Die übrigen 481 Firmen gehen in die Portalabfrage.
  7. Die 19 ergänzten Firmen werden nach derselben Bewertung nach Land, Branche und Auffindbarkeit gewählt, mit dem Programm IRAN-EO13846. Auch sie durchlaufen den Namensabgleich mit der EU-Datei und haben keinen Treffer.
  8. Alle 500 Firmen werden per OFAC-Kennnummer erneut gegen die US-Liste geprüft.
  9. Alle 500 Firmen werden im Abfrageportal gesucht.

A.2 Vereinheitlichung der Namen

Namen werden in Großbuchstaben umgesetzt. Akzente und Sonderzeichen entfallen. Rechtsformzusätze und häufige Firmenwörter (zum Beispiel LTD, LLC, CO, FZE, DOO, TICARET, SANAYI) werden entfernt. Danach bleibt eine Folge von Wörtern.

A.3 Schwelle für den unscharfen Abgleich

Der Wort-Jaccard-Wert ist der Anteil gemeinsamer Wörter an allen Wörtern beider Namen. Ein Treffer liegt ab 0,75 vor. Beispiel: Haben zwei Namen vier und drei Wörter, davon drei gemeinsame, so ist der Wert 3 geteilt durch 4, also 0,75.

A.4 Abfrage im Portal

Je Firma wird eine Suche mit dem Namen der US-Liste an das Portal gesendet, mit höchstens einer Abfrage alle 3 Sekunden. Die Ergebnisseite wird als HTML mit Zeitstempel in UTC gespeichert. Aus der Seite werden die Zahl der Treffer, der Prozentwert und die Kennnummer des besten Treffers gelesen.

A.5 Zeiten der Abfragen

  • Abfrage von 100 Firmen: 04.10.2026, 07:04:56 bis 07:10:49 UTC.
  • Abfrage von 400 Firmen: 29.10.2026, 18:25:42 bis 18:42:17 UTC.
  • Erneute Abfrage von 4 Firmen der ersten 100: 29.10.2026 zwischen 07:08:44 und 07:09:17 UTC.

A.6 Nachzählen

Die Zahlen dieses Papiers stammen aus der Datentabelle der 500 Firmen und den Ergebnistabellen der Portalabfragen. Jede Zahl lässt sich in diesen Dateien nachzählen. Es wurden keine kostenpflichtigen Zusatzdaten verwendet, und es wurde niemand kontaktiert.

Anhang B: Länder und Programme

B.1 Länder (18 Länder, 500 Firmen)

Alle 18 Länder laut US-Liste
Land laut US-ListeFirmen
China322
Vereinigte Arabische Emirate105
Türkei30
Indien10
Deutschland5
Serbien4
Thailand3
Singapur3
Malaysia3
Vereinigtes Königreich2
Südkorea2
Armenien2
Taiwan2
Schweiz2
Kasachstan2
Hongkong1
Usbekistan1
Israel1
Summe500

B.2 Programme (Programmangabe laut US-Liste)

Programmangaben laut US-Liste
ProgrammangabeFirmen
RUSSIA-EO14024258
NPWMD IFSR100
SDGT IFSR78
UKRAINE-EO13662 RUSSIA-EO1402420
NPWMD19
IRAN-EO1384619
NPWMD IRGC IFSR2
SDGT IRGC IFSR1
IRAN-CON-ARMS-EO RUSSIA-EO140241
SDGT IFSR RUSSIA-EO140241
SDGT NPWMD IFSR1
Summe500

Zusammenfassung zu Gruppen: RUSSIA-EO14024 allein oder kombiniert 280 (258 + 20 + 1 + 1), NPWMD, IFSR oder SDGT mit IFSR ohne Russland-Programm 201, IRAN-EO13846 19.

B.3 Kurzerklärung der Programmbezeichnungen

Die Programmbezeichnungen stammen von der OFAC. RUSSIA-EO14024 und UKRAINE-EO13662 sind Programme zu Russland und zur Ukraine. NPWMD bezeichnet Programme gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. IFSR und IRAN-EO13846 betreffen Iran. SDGT bezeichnet Listungen wegen Terrorismus. IRGC steht für die iranischen Revolutionsgarden.

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